Eltern Fragen
Bereits vor dem Durchbruch der ersten Zähnchen massieren Sie bitte regelmäßig den Kieferkamm – spielerisch und sanft mit einer weichen Kinderzahnbürste. Spätestens mit dem ersten Zahn sollten Sie das Zähneputzen anfangen. So gewöhnt sich Ihr Kind leichter an die Zahnbürste.
Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) empfiehlt Kinderzahnpasta mit Fluorid. Der Fluorid-gehalt liegt bei 500 ppm – diese Zahl finden Sie auf der Zahnpastatube. Mehr als 500 ppm Fluorid werden erst für Kinder ab ca. 6 Jahren empfohlen.
Wenn Ihr Kind flüssig die Schreibschrift beherrscht, ist es motorisch in der Lage, seine Zähne mit der Zahnbürste von allen Seiten ausreichend zu reinigen. Gerne beraten wir Sie zu dieser Frage in unserer Praxis.
- Zu Beginn des Putzens werden mit kurzen Hin- und Herbewegungen sämtliche Kauflächen (K) gereinigt.
- Anschließend werden mit kreisenden Bewegungen die Außenflächen (A) geputzt. Die Zähne liegen dabei aufeinander und die Putzrichtigung geht von der Mitte nach links bzw. nach rechts.
- Abschließend werden mit kleinen kreisenden Bewegungen die Innenflächen (I) gereinigt. Die Putzrichtung ist vom Zahnfleisch zum Zahn.
- Zahnmassage mit sauberem Finger oder Fingerling
- Kalter Beißring
- Zahnungsgel
Ca. 15% aller Kleinkinder haben bereits vor ihrem dritten Geburtstag kariöse Zähne. Deshalb empfehlen wir den ersten Zahnarztbesuch schon ab dem allerersten Zahn – spätestens zum ersten Geburtstag. So kann sich Ihr Kind schon früh an die Situation beim Zahnarzt gewöhnen. Ihnen geben wir nützliche Tipps zur Mundgesundheit Ihres Kindes. Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen zu Schnuller, Flasche, Anwendung von Fluoriden, Zahnfehlstellungen und zur richtigen Ernährung.
Ihr Kinderarzt wird Sie mit Ihrem Nachwuchs im Rahmen der Kindervorsorgeuntersuchungen zum Zahnarzt schicken – und zwar ab dem 6. Monat (U5). So kann sich Ihr Kind schon früh an die Situation beim Zahnarzt gewöhnen. Ihnen geben wir nützliche Tipps zur Mundgesundheit Ihres Kindes. Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen zu Schnuller, Flasche, Anwendung von Fluoriden, Zahnfehlstellungen und zur richtigen Ernährung. Bitte bringen Sie das gelbe Kinder-Untersuchungsheft (U-Heft) mit.
Ihr Kinderarzt wird Sie mit Ihrem Nachwuchs im Rahmen der Kindervorsorgeuntersuchungen zum Zahnarzt schicken – und zwar ab dem 6. Monat (U5). So kann sich Ihr Kind schon früh an die Situation beim Zahnarzt gewöhnen. Ihnen geben wir nützliche Tipps zur Mundgesundheit Ihres Kindes. Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen zu Schnuller, Flasche, Anwendung von Fluoriden, Zahnfehlstellungen und zur richtigen Ernährung. Bitte bringen Sie das gelbe Kinder-Untersuchungsheft (U-Heft) mit.
Grundsätzlich sollte der Schaft so flach wie möglich sein. Das ist der Teil des Schnullers, auf dem die Zähne (bei größeren Babys) aufliegen. Besonders empfehlenswert sind kieferangepasste Schnuller, denn sie sind der Gaumenform nachempfunden. Der Kauf von immer größeren Schnullern, so dass diese mit dem Kind mitwachsen, wird allerdings nicht empfohlen. Mit dem Ende des zweiten Lebensjahres sollte der Einsatz des Schnullers beendet sein.
- Lieber einmal richtig „sündigen“ als mehrere süße Zwischenmahlzeiten über den Tag verteilen.
- Klebrige und damit länger anhaftende Speisen wie Kakao, Karamellbonbons, Bananen oder Honig sind für die Zähne besonders gefährlich.
- Nach dem Genuss von Fruchtsäften immer mit Wasser nachspülen. Denn sie enthalten eine für die Zahngesundheit nachteilige Kombination aus Fruchtzucker und Fruchtsäure.
- Keine süßen oder sauren Getränke über die Nuckelflasche geben. Diese Flasche sollte möglichst nicht verwendet werden.
- Der Genuss von „Zahnmännchen-Süßigkeiten“ ist für die Zähne unbedenklich – sie sind garantiert zahnfreundlich.
Zahn suchen und sofort in ein spezielles Nährmedium einlegen: Zahnrettungsboxen SOS Zahnbox oder Dentosafe. Falls keine Zahnrettungsbox zur Verfügung steht, legen Sie den Zahn am besten in ein Gefäß mit Milch. In die Zahnarztpraxis mitbringen. Bitte beachten Sie die folgenden Punkte zur Wurzeloberfläche:
- Sie darf grundsätzlich nicht berührt werden.
- Sie darf nicht desinfiziert werden.
- Sie darf nicht austrocknen.